Conrad Lentz` Fotogalerie |
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Rechtliche Grundlagen (Muss leider sein)Im Einklang mit dem Urheberrecht werden hier nur eigene Fotos veröffentlicht sowie Fotos von Dritten, die dafür eine Genehmigung erteilt haben. Als Teil des Persönlichkeitsrechts regelt das Bildnisrecht in §22 KunstUrhG: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. Als Ausnahmen hierzu gelten z.B. Personen, die nur als Beiwerk im Hintergrund erscheinen, etwa bei einer Großaufnahme eines Marktplatzes. Hier ist die Veröffentlichung erlaubt. Auch bei angemeldeten Versammlungen oder Sportveranstaltungen dürfen Personen im Bildvordergrund erkennbar sein. Die Abbildung muss jedoch die Menge darstellen und nicht nur einzelne Menschen. Bei der Auswahl der Fotos bin ich daher sehr zurückhaltend und lasse dabei im Sinne der rechtlichen Rahmenbedingungen größte Sorgfalt walten. Sollte dennoch jemand zu der Überzeugung gelangen, dass hier seine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, so geschah dies völlig unbeabsichtigt. In diesem Falle wird das entsprechende Bild unverzüglich entfernt, nachdem ich durch eine e-Mail Kenntnis davon erhalten habe. |
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 07 Februar, 2016. |